Was ist POPWERPAY?

PowerPay ist ein sogenannter Zahlungsdienstleister, über den Online Shops den Kauf auf Rechnung abwickeln können. Wenn man also beim Online-Einkauf den Kauf auf Rechnung über PowerPay als Zahlungsart auswählt, muss man den Rechnungsbetrag nicht an den Online Shop, sondern an PowerPay überweisen.

 

Wie funktioniert Kauf auf Rechnung über PowerPay?

  1. Artikel in den Warenkorb legen
  2. Zur Kasse gehen
  3. PowerPay Rechnungskauf als Zahlungsoption auswählen (keine zusätzliche Anmeldung erforderlich)
  4. Bestellung abschließen
  5. Die Rechnung erhält man (abhängig vom jeweiligen Shop) per e-mail oder mit der bestellten Ware.
  6. Rechnungsbetrag innerhalb des Zahlungsziels an PowerPay überweisen.
  7. Fertig

 

Konditionen zu Maximalbetrag, Zahlungsziel, Gebühren und Mahnwesen

Bei PowerPay gibt es keinen fix festgesetzten Maximalbetrag, bis zu welchem Kunden Kauf auf Rechnung nutzen können. Für jeden Kunden wird also ein individuelles Kreditlimit festgelegt, welches vor allem von der Bonität abhängt. Bei weiteren Käufen ist dieses dann auch zunehmend von der eigenen Zahlungshistorie bei PowerPay abhängig. Hat man also in der Vergangenheit Rechnungen immer pünktlich bezahlt und aktuell auch keine anderen Rechnungen offen, ist das Kreditlimit etwas höher. Das gilt shopübergreifend für alle Bestellungen, bei denen der Kauf auf Rechnung über PowerPay ausgewählt wurde. Hat man also offene Power-Pay-Rechnungen aus einem Shop, wird der Einkaufsrahmen bei der Zahlung via PowerPay auch bei anderen Shops entsprechend reduziert.

Abhängig vom Shop erhält man zunächst (nach dem Versand der Bestellung) per e-mail eine Einzelrechnung, die innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist (z.B. 10 Tage) zu bezahlen ist. Wird diese nicht fristgerecht bezahlt, erhält man im Folgemonat auf dem Postweg eine Monatsrechnung, die dann bis Ende des Monats fällig ist. Für jede Rechnung fällt eine Administrationsgebühr von CHF 2,90 an.

Grundsätzlich kann man jede Rechnung auch in flexiblen Teilbeträgen bezahlen. Der Mindestbetrag ist jeweils auf der aktuellen Rechnung angegeben und beträgt jeweils 10% des aktuell offenen Betrages. Das gilt für Beträge unter CHF 500,00. Bei größeren offenen Beträgen muss der gesamte Ausstand in maximal drei Monatszahlungen getilgt werden. Bei Inanspruchnahme der Teilzahlungsoption werden nehmen den monatlichen Administratinsgebühren für die Monatsrechnung (CHF 2,90) auch Jahreszinsen in Höhe von 12% verrechnet.

Wird der in der Monatsrechnung angegebene Mindestbetrag zur Teilzahlung nicht fristgerecht bezahlt, erhält man eine Mahnung mit doch recht hohen Mahngebühren. Bei der ersten Mahnung sind dies CHF 15,00, bei der zweiten Mahnung CHF 25,00 und bei der dritten Mahnung CHF 35,00.